Anmeldung möglich
Geprüfte:r Fachwirt:in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK
Aufstiegsfortbildung mit IHK Abschluss
Mit der Aufstiegsfortbildung "Geprüfte:r Fachwirt:in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK" erwerben Sie wichtige Fach- und Sozialkompetenzen in elementaren Unternehmensbereichen, u.a. Personalführung, Management, Rechnungswesen und Marketing. Als Fachwirt:in im Gesundheits- und Sozialwesen übernehmen Sie, unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerinstrumente, eigenständig verantwortliche Leitungs-, Gestaltungs- und Führungsaufgaben in Ihrer Einrichtung.
Mit der Aufstiegsfortbildung "Geprüfte:r Fachwirt:in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK" erwerben Sie wichtige Fach- und Sozialkompetenzen in elementaren Unternehmensbereichen, u.a. Personalführung, Management, Rechnungswesen und Marketing. Als Fachwirt:in im Gesundheits- und Sozialwesen übernehmen Sie, unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerinstrumente, eigenständig verantwortliche Leitungs-, Gestaltungs- und Führungsaufgaben in Ihrer Einrichtung.
Voraussetzungen:
Teilnahmevoraussetzungen:
- abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium mit mindestens zweijähriger Berufspraxis
oder
- abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung in einem kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem bundes- oder landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- erfolgreiche Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und mindestens zwei Jahre Berufspraxis
oder
- mindestens fünf Jahre Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss in allen Fällen wesentliche Bezüge zu den folgend genannten Inhalten vorweisen, dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Für die Überprüfung der Zulassungsbescheinigung bei der Handelskammer Bremen sind folgende Dokumente einzureichen:
- Ausbildungsnachweis in Kopie
- einen Tätigkeitsnachweis von mindestens einem Jahr Vollzeitbeschäftigung mit Inhalt über Aufgabenschwerpunkte Ihrer Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit, Beschäftigungsdauer
- Bei mehreren Arbeitgebern ist zusätzlich ein Lebenslauf mit aktuellen persönlichen Daten einzureichen
Wichtige Auskünfte zur Zulassung erhalten Sie von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer. In Bremen unter www.handelskammer-bremen.de.
Falls Sie das Aufstiegs-BAFöG in Anspruch nehmen möchten, senden Sie bitte das Antragsformular "Formblatt Z" vorausgefüllt ebenfalls mit. Nach Prüfung der Zulassung übersendet Ihnen die Handelskammer Bremen eine schriftliche Bestätigung.
Voraussetzungen:
- Gute IT-Grundkenntnisse,
- zuverlässiges Endgerät (Desktop-PC, Laptop)
- sowie ein Headset, um Störgeräusche zu vermeiden.
Die Nutzung von Tablets bzw. Smartphones wird nicht empfohlen.
Teilnahmevoraussetzungen:
- abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium mit mindestens zweijähriger Berufspraxis
oder
- abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung in einem kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem bundes- oder landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- erfolgreiche Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und mindestens zwei Jahre Berufspraxis
oder
- mindestens fünf Jahre Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss in allen Fällen wesentliche Bezüge zu den folgend genannten Inhalten vorweisen, dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Für die Überprüfung der Zulassungsbescheinigung bei der Handelskammer Bremen sind folgende Dokumente einzureichen:
- Ausbildungsnachweis in Kopie
- einen Tätigkeitsnachweis von mindestens einem Jahr Vollzeitbeschäftigung mit Inhalt über Aufgabenschwerpunkte Ihrer Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit, Beschäftigungsdauer
- Bei mehreren Arbeitgebern ist zusätzlich ein Lebenslauf mit aktuellen persönlichen Daten einzureichen
Wichtige Auskünfte zur Zulassung erhalten Sie von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer. In Bremen unter www.handelskammer-bremen.de.
Falls Sie das Aufstiegs-BAFöG in Anspruch nehmen möchten, senden Sie bitte das Antragsformular "Formblatt Z" vorausgefüllt ebenfalls mit. Nach Prüfung der Zulassung übersendet Ihnen die Handelskammer Bremen eine schriftliche Bestätigung.
Voraussetzungen:
- Gute IT-Grundkenntnisse,
- zuverlässiges Endgerät (Desktop-PC, Laptop)
- sowie ein Headset, um Störgeräusche zu vermeiden.
Die Nutzung von Tablets bzw. Smartphones wird nicht empfohlen.
Veranstaltungsinhalte (Auszüge):
Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
• ökonomische Prozesse im Gesundheits- u. Sozialwesen; volkswirtschaftliche Zusammenhänge im nationalen und europäischen Kontext Â
• Anwenden von Organisationstechniken
• Steuern betrieblicher Veränderungsprozesse (…) Â
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
• Ermitteln u. Festlegen von Qualitätszielen Â
• Anwenden von Qualitätsmanagementmethoden
• Weiterentwicklung eines Risikomanagements (…) Â
Gestalten von Schnittstellen und Projekten
• Planen, Organisieren, Koordinieren und Evaluieren von Projekten und Projektgruppen
• Organisieren u. Gestalten der Kommunikation zwischen den Berufsgruppen (…) Â
Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse & Ressourcen Steuern
• Vorbereiten des Jahresabschlusses; Durchführen von Kosten- u. Leistungsrechnung uvm.
• Einsatz von Controlling–Instrumenten
• Ermitteln, Auswerten und Beurteilen von betrieblichen Kennzahlen (…) Â
Führen und Entwickeln von Personal
• Durchführen von Personalmaßnahmen
• Planen und Durchführen der Ausbildung Â
• Personalzufriedenheit; Anwenden des Konfliktmanagements (…) Â
Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen Â
• Durchführen von Marktanalysen
• Planen und Entwickeln von Marketingkonzepten Â
• Einsetzen von Methoden des Sozialmarketings und des Gesundheitsmarketings (…) Â
* Änderungen vorbehalten
Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
• ökonomische Prozesse im Gesundheits- u. Sozialwesen; volkswirtschaftliche Zusammenhänge im nationalen und europäischen Kontext Â
• Anwenden von Organisationstechniken
• Steuern betrieblicher Veränderungsprozesse (…) Â
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
• Ermitteln u. Festlegen von Qualitätszielen Â
• Anwenden von Qualitätsmanagementmethoden
• Weiterentwicklung eines Risikomanagements (…) Â
Gestalten von Schnittstellen und Projekten
• Planen, Organisieren, Koordinieren und Evaluieren von Projekten und Projektgruppen
• Organisieren u. Gestalten der Kommunikation zwischen den Berufsgruppen (…) Â
Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse & Ressourcen Steuern
• Vorbereiten des Jahresabschlusses; Durchführen von Kosten- u. Leistungsrechnung uvm.
• Einsatz von Controlling–Instrumenten
• Ermitteln, Auswerten und Beurteilen von betrieblichen Kennzahlen (…) Â
Führen und Entwickeln von Personal
• Durchführen von Personalmaßnahmen
• Planen und Durchführen der Ausbildung Â
• Personalzufriedenheit; Anwenden des Konfliktmanagements (…) Â
Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen Â
• Durchführen von Marktanalysen
• Planen und Entwickeln von Marketingkonzepten Â
• Einsetzen von Methoden des Sozialmarketings und des Gesundheitsmarketings (…) Â
* Änderungen vorbehalten
Prüfungshinweise:
Die Prüfung erfolgt schriftlich und mündlich. Die schriftliche Prüfung erfolgt auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen, wobei insgesamt alle 6 Handlungsfelder thematisiert werden (insgesamt 600 – 630 Minuten). Â
Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in Präsentation und Fachgespräch. Das Thema der Präsentation wird vom Teilnehmenden selbst gewählt.
Die Prüfung erfolgt schriftlich und mündlich. Die schriftliche Prüfung erfolgt auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen, wobei insgesamt alle 6 Handlungsfelder thematisiert werden (insgesamt 600 – 630 Minuten). Â
Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in Präsentation und Fachgespräch. Das Thema der Präsentation wird vom Teilnehmenden selbst gewählt.
Förderungen:
Das Aufstiegs-BAföG ermöglicht eine vermögensunabhängige Förderung für berufstätige Seminarteilnehmende, die sich auf einen rechtlich anerkannten Abschluss in einem Seminar mit mind. 400 Unterrichtsstunden vorbereiten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss oder als Darlehen. Weitere Informationen und Antragsformulare: www.aufstiegs-bafoeg.de. Bitte beachten Sie, dass Teilnehmende, die Aufstiegs-Bafög erhalten, nicht mehr als maximal 30% der Unterrichtszeit fehlen dürfen. Â
Nutzen Sie als Angestellte:r im Land Bremen außerdem den 10%-KammerCard-Rabatt der Arbeitnehmerkammer Bremen.  Die KammerCard können Sie hier beantragen: www.arbeitnehmerkammer.de/service/mitgliedskarte/kammercard.html
Weiter haben Sie die Möglichkeit, nach bestandener Prüfung die Aufstiegsfortbildungs-Prämie anzufordern, sofern Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Diese beläuft sich auf bis zu 4.000,- Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.wirtschaft.bremen.de/aufstiegsfortbildung/aufstiegsfortbildungs-praemie-49140
Das Aufstiegs-BAföG ermöglicht eine vermögensunabhängige Förderung für berufstätige Seminarteilnehmende, die sich auf einen rechtlich anerkannten Abschluss in einem Seminar mit mind. 400 Unterrichtsstunden vorbereiten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss oder als Darlehen. Weitere Informationen und Antragsformulare: www.aufstiegs-bafoeg.de. Bitte beachten Sie, dass Teilnehmende, die Aufstiegs-Bafög erhalten, nicht mehr als maximal 30% der Unterrichtszeit fehlen dürfen. Â
Nutzen Sie als Angestellte:r im Land Bremen außerdem den 10%-KammerCard-Rabatt der Arbeitnehmerkammer Bremen.  Die KammerCard können Sie hier beantragen: www.arbeitnehmerkammer.de/service/mitgliedskarte/kammercard.html
Weiter haben Sie die Möglichkeit, nach bestandener Prüfung die Aufstiegsfortbildungs-Prämie anzufordern, sofern Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Diese beläuft sich auf bis zu 4.000,- Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.wirtschaft.bremen.de/aufstiegsfortbildung/aufstiegsfortbildungs-praemie-49140
Besondere Hinweise:
Anmeldungen sind grundsätzlich bis längstens vier Wochen vor Kursbeginn möglich; ein späterer Einstieg in den Kurs ist im Einzelfall nach Absprache möglich.
In Abweichung zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen, § 3 Absatz 3, gilt folgende Bestimmung: Erfolgt bei Bildungsveranstaltungen, die sich über einen längeren Zeitraum als 3 Monate erstrecken, die Abmeldung später als 14 Tage vor Beginn der Bildungsveranstaltung, sind 10 Prozent der ausgewiesenen Gebühren, höchstens jedoch eine Monatsrate fällig. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
Zusätzliche Kosten:
- Literaturkosten: ca. 210,00 € für IHK-Textbände; es können weitere Kosten für Gesetzestexte o.ä. anfallen
- Prüfungsgebühren: z. Zt., 597,00 € bei der IHK
Anmeldungen sind grundsätzlich bis längstens vier Wochen vor Kursbeginn möglich; ein späterer Einstieg in den Kurs ist im Einzelfall nach Absprache möglich.
In Abweichung zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen, § 3 Absatz 3, gilt folgende Bestimmung: Erfolgt bei Bildungsveranstaltungen, die sich über einen längeren Zeitraum als 3 Monate erstrecken, die Abmeldung später als 14 Tage vor Beginn der Bildungsveranstaltung, sind 10 Prozent der ausgewiesenen Gebühren, höchstens jedoch eine Monatsrate fällig. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
Zusätzliche Kosten:
- Literaturkosten: ca. 210,00 € für IHK-Textbände; es können weitere Kosten für Gesetzestexte o.ä. anfallen
- Prüfungsgebühren: z. Zt., 597,00 € bei der IHK
Und im Anschluss:
Sie erhalten einen öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss der Handelskammer Bremen & Bremerhaven. Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 zugeordnet. Insgesamt beläuft sich der DQR auf 8 Niveaustufen.
Sie erhalten einen öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss der Handelskammer Bremen & Bremerhaven. Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 zugeordnet. Insgesamt beläuft sich der DQR auf 8 Niveaustufen.