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Förderung für Beschäftgte

FRAGEN SIE IHR UNTERNEHMEN

Berufstätige Personen, die sich beruflich weiterbilden oder -entwickeln möchten, sollten dies rechtzeitig gegenüber den Arbeitgeber:innen zur Sprache bringen. Vor allem, wenn dieser Schritt mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht und interne Aufstiegsmöglichkeiten, z.B. durch eine Aufstiegsfortbildung, bestehen. Beide Seiten sollten daher zeitnah ins Gespräch gehen und abklären, welche Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Details dafür sind variabel, so kann bspw. die Weiterbildungszeit eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung bedeuten oder die Arbeitgeber:innen beteiligen sich an den Kosten. Auch Brückenteilzeiten sind manchmal möglich.

Hier geht es zum PDF-Flyer N-Bank zur Bremischen-Aufstiegsfortbildungsprämie

Hier geht es zum PDF-Flyer N-Bank zur Niedersächseischen-Aufstiegsfortbildungsprämie


Aufstiegs-BAföG – die bedingungslose Förderung

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, Aufstiegs-BAföG) fördert alle Menschen, die sich in einer anerkannten Aufstiegsfortbildung – egal ob in Voll- oder Teilzeit – weiterbilden. Dazu gehören Erzieher:innen, Meister:innen, Fachwirt:innen, Fachkaufleute sowie Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen, u.v.m. Gefördert werden auch Studienabbrecher ohne erste berufliche Ausbildung. Die Förderung besteht aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und aus einem zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei Vollzeitfortbildungen wird ein Unterhaltsbeitrag als Vollzuschuss gezahlt, der sich an der Familiengröße orientiert. Seit dem 1. August 2020 werden bis zu drei aufeinander aufbauende Fortbildungen durch das AFBG gefördert.

Hier geht es zum PDF-Flyer Aufstiegs-BAföG

Aufstiegsfortbildungsprämie 4.000,- € Belohnung!

Seit dem 01.01.2019 gibt es die bremische Aufstiegsfortbildungsprämie mit dem Ziel sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation auszubauen. Die Prämie ist eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 4.000 € für die bestandene Prüfung einer Aufstiegsfortbildung (gilt nicht für ANK -Kurse) – es gilt das Datum des Prüfungszeugnisses. Diese Leistung wird nicht auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet.

Weiterbildungsstipendium

Informationen Weiterbildungsstipendium Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung Gemeinnützige Gesellschaft mbH.

IHK Weiterbildungsstipendium der IHK - Begabtenförderungsprogramm Für Berufseinsteiger:innen

Stipendium ist nur was für Studierende? Falsch! Junge Berufstätige unter 25 Jahren (zum Zeitpunkt der Kursaufnahme), die ihre IHK-Abschlussprüfung vor der Handelskammer Bremen mit mindestens 87 Punkten bestanden haben, besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen oder durch begründeten Vorschlag von Arbeitgeber:innen oder Berufsschule belegen, dass sie besondere Leistungen erbracht haben, sollen mit diesem Instrument gefördert werden. Für maximal drei Jahre (Aufnahmejahr plus 2 Kalenderjahre, Förderende ist der 31.12.) mit bis zu € 2.700,- pro Jahr, insgesamt maximal € 8.100,-, kann berufliche Weiterbildung gefördert werden. Ein Eigenanteil von 10 % pro Maßnahme ist von den Stipendiaten zu tragen. Eine Bewerbung ist jeweils zum 30.10. eines Jahres bei der Handelskammer Bremen möglich. Erfahren Sie mehr unter www.handelskammer-bremen.de

Kammercard-Rabatt der Arbeitnehmerkammer Bremen – 10% auf alles!

Wenn Sie in Bremen oder Bremerhaven arbeiten zahlen Sie monatlich einen Beitrag an die Arbeitnehmerkammer Bremen und können die kostenlose KammerCard dort beantragen. Mit dieser profitieren Sie von zahlreichen Kultur- und Bildungsangeboten im Land Bremen. Unter anderem erhalten Sie bei uns 10 % Rabatt auf alle unsere Kurse, Seminare und Weiterbildungen! Dieser Rabatt lässt sich mit anderen Fördermöglichkeiten kombinieren.

Bildungskosten steuerlich geltend machen – holen Sie sich Ihr Geld zurück!

Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung wie Kurs- und Prüfungsgebühren, nötige Arbeitsmittel sowie Fahrt- bzw. Reisekosten können sich die selbstzahlenden Teilnehmenden entweder vollständig oder in Teilen vom Finanzamt zurückholen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Präsenz- oder Online-Weiterbildung handelt.

Weiterbildungsprämie

Von der Weiterbildungsprämie können all jene profitieren, die selbstständig oder angestellt, mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen haben, das eine Summe von 20.000 Euro (bei Alleinstehenden) beziehungsweise 40.000 Euro (bei Verheirateten) nicht übersteigt. Ausschlaggebend sind die Einkommensabrechnungen des aktuellen oder des Vorjahres.

Notwendig ist auch der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland. Zu beachten ist, dass maximal alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein pro Person ausgestellt werden kann. Es muss eine Beratung an einer ausgewiesenen Beratungsstelle geführt werden, um die Bildungsprämie zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter www.bremen.de oder auf den Seiten des BMBF www.bmbf.de.