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Arbeitgebermarke und Employer-Branding
Erfolgreich neue Mitarbeiter:innen finden
Wirtschaft und öffentlicher Dienst benötigen dringend neue Mitarbeitende. Einerseits verlassen altersbedingt erfahrene Belegschaftsmitglieder das Unternehmen. Andererseits haben potentielle, junge Bewerber:innen auf dem aktuellen Arbeitsmarkt die freie Wahl. Für Betriebe und Verwaltungen kommt es deshalb darauf an, eine attraktive Arbeitgebermarke zu entwickeln. Es sollen damit nicht nur Kund:innen überzeugt, sondern auch potentielle Bewerber:innen angezogen werden. Ziel ist es, sich dadurch auf dem Arbeitsmarkt positiv von Mitbewerbenden abzuheben und neue Mitarbeitende zu gewinnen. Gelingt es, die Arbeitgebermarke erfolgreich zu stärken, kann das zu einem enormen Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt führen.
Voraussetzung:
Anerkennung:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.