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Zielvereinbarungsgespräche
Das Zielvereinbarungsgespräch ist das klassische Instrument, um Ziele im eigenen Verantwortungsbereich zu operationalisieren und deren Umsetzung zu gewährleisten. Zugleich ist es eine entscheidende Maßnahme, um die persönlichen Entwicklungsziele der Mitarbeitenden mit den sachlichen Leistungszielen der Organisationseinheit zu verknüpfen. Neben dem Zielvereinbarungsprozess mit dem Mitarbeitenden ist es auch notwendig, die Vorgaben des Unternehmens mit den Zielen des eigenen Verantwortungsbereichs zusammen zu führen. Richtig durchgeführt, bietet die Zielvereinbarung allen Beteiligten Orientierung und kann die Motivation steigern. Es ist ein Instrument der Personalführung, das die Produktivität, den Erfolg und die Zufriedenheit erhöhen soll. Im Gespräch werden Ziele definiert, die in einem festgelegten Zeitraum erreicht werden sollen. Nach Ablauf des Zeitraums wird gemeinsam mit den Mitarbeitenden überprüft, wie hoch der Grad der Zielerreichung ist.
In dem Seminar wird dieses spezielle Personalentwicklungs-Instrument ausführlich erläutert. Es werden Möglichkeiten, Grenzen und häufig begangene Fehler bei Einsatz von Zielvereinbarungsgesprächen aufgezeigt. Ein Schwerpunkt wird es sein, das richtige Maß zu finden, damit die vereinbarten Ziele realistisch sind und die Mitarbeitenden nicht überfordern.
Anerkennung:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.