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Bildungszeit - Ihr gutes Recht!
Bremer Arbeitnehmer:innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungszeit.* Das gleiche gilt für alle auswärtigen Arbeitnehmer:innen, die in Bremen ihren Arbeitgeber haben. Das Gesetz gewährt einen Anspruch von insgesamt 10 Tagen in zwei Jahren. Für Arbeitnehmer:innen und Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber das normale Arbeitsentgelt weitergezahlt. Bildungszeit dient der politischen, beruflichen und allgemeinen Weiterbildung (§ 1 Abs. 1 BremBZG). Das Land Bremen fördert die Bildungszeit. Die Bildungszeit zu dem von Ihnen beantragten Zeitpunkt kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer:innen, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem:der Arbeitnehmer:in so frühzeitig wie möglich, in der Regel innerhalb einer Woche, mitzuteilen, ob Bildungszeit gewährt wird (§ 7 BremBZG). Nutzen Sie Ihr Recht auf Bildungszeit. Sollte es mit Ihrem Arbeitgeber Probleme geben, können Sie sich an die Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer wenden unter der Telefonnummer 0421-36301-29.
* Nach diesem Gesetz haben Beamte und Richter keinen Anspruch. Teilnehmen können sie aber auch, da es entsprechende Gleichstellungsregelungen gibt. Unsere Bildungszeiten in Bad Zwischenahn sind in der Regel auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als Bildungsurlaub anerkannt.
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