Programm

Veranstaltung "die innere Stärke wecken" (Nr. 76210F26) wurde in den Warenkorb gelegt.

In unserem hektischen Alltag, geprägt von Familie, Beruf und gesellschaftlichen Ansprüchen, sind Frauen und Mütter besonderen Belastungen ausgesetzt. Die Fähigkeit, auch in herausfordernden Zeiten stabil und gelassen zu bleiben, nennt man Resilienz – die innere Stärke, die es ermöglicht, Krisen, Veränderungen und schwierige Situationen erfolgreich zu meistern.


In dieser Bildungszeit im Teilzeitmodell widmen wir uns genau dieser wichtigen Fähigkeit. Durch eine Vielzahl von bewährten Übungen, wie Achtsamkeit, Entspannungsübungen, progressive Muskelentspannung, Atemtechniken sowie Konzentrations- und Meditationsübungen, entwickeln Sie Werkzeuge, um Stress abzubauen, Energie zu tanken und Ihre innere Balance wiederzufinden.


Der Kurs bietet Ihnen einen geschützten Raum, um sich selbst besser kennenzulernen, neue Strategien für den Alltag zu entwickeln und Ihre Resilienz nachhaltig zu fördern. Lassen Sie sich inspirieren, um mit mehr Gelassenheit, Kraft und Freude den Herausforderungen des Lebens zu begegnen.

Dozent:in

Gerda Adam            

Voraussetzung:

Besondere Hinweise:

Diese Bildungszeit findet im Teilzeitmodell statt und ist gemäß § 6 Abs. 2 BremBZG-VO ist diese Veranstaltung für Teilzeitbeschäftigte anerkannt, deren Arbeitszeit die Hälfte oder weniger als die Hälfte der entsprechenden Vollbeschäftigung in dem jeweiligen Unternehmen beträgt.

Anerkennung:

Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.

Gemäß § 6 Abs. 2 BremBZG-VO ist diese Veranstaltung für Teilzeitbeschäftigte anerkannt, deren Arbeitszeit die Hälfte oder weniger als die Hälfte der entsprechenden Vollbeschäftigung in dem jeweiligen Unternehmen beträgt.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Teilnahmegebühr ohne Kammercard
€ 111,00

Teilnahmegebühr mit Kammercard
€ 100,00