Programm

BITTE BEACHTEN SIE: Die Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegekräfte wird derzeit von der senatorischen Behörde überarbeitet. Sowohl der Umfang der Stunden als auch die Module sind von den Änderungen betroffen. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Eine starke Praxisanleitung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Ausbildung zukünftiger Pflegefachkräfte. Praxisanleitende begleiten Auszubildende im Berufsalltag, fördern deren fachliche und persönliche Entwicklung und schaffen eine Lernumgebung, in der sich Nachwuchskräfte sicher und wertgeschätzt fühlen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Ihrer Einrichtung.


In der Weiterbildung erwerben die Teilnehmenden pädagogische, kommunikative und didaktische Kompetenzen, um Lernprozesse im Pflegealltag professionell zu planen, umzusetzen und zu reflektieren. Sie lernen, Auszubildende gezielt anzuleiten, individuelle Lernaufgaben zu entwickeln und Praxissituationen als Lernchancen zu nutzen. Gleichzeitig werden sie darauf vorbereitet, Auszubildende sicher durch die praktische Ausbildung bis hin zur Prüfung zu begleiten.


Die vermittelten Inhalte lassen sich weit über die Ausbildung hinaus einsetzen – beispielsweise bei der strukturierten Einarbeitung neuer Mitarbeitender, der Anleitung von Kolleg*innen oder in der Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen.


Mit der anerkannten Qualifizierung erfüllen die Teilnehmenden die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 4 PflAPrV und erhalten die Befähigung, Auszubildende in der Pflege professionell anzuleiten sowie an praktischen Prüfungen mitzuwirken.

Die Weiterbildung zur Praxisanleitung in Bremen besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen, die beide erfolgreich abgeschlossen werden müssen, um die vollständige Qualifikation zu erwerben.

Voraussetzungen:

Pflegefachkräfte mit min. einem halben Jahr Berufserfahrung (min. 30 Stunden/Woche)


Folgende Unterlagen werden benötigt:

1. Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung

2. Tätigkeitsnachweis über einjährige Berufsausübung

3. Geburtsurkunde und Nachweis bei Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)

4. Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular

5. Information betreffend der Zahlung (Selbstzahler / Arbeitgeber zahlt) / Kostenübernahmeerklärung

6. SEPA-Lastschriftmandat bei Ratenzahlung


Bei Fragen sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne ausführlich.

Anerkennung:

RbP-Punkte: 25

Veranstaltungsinhalte (Auszüge):

Grundmodul 2 - Berufspädagogische Grundlagen:

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen von Aus- und Weiterbildung
  • Berufspolitik
  • Rollenverständnis im jeweiligen Tätigkeitsfeld
  • Transkulturelle und weitere Diversitätskompetenzen
  • Pflegeprozess
  • Vorbehaltsaufgaben
  • Lernprozesse gestalten und begleiten
  • Bewertung und Beurteilung
  • Beratungskonzepte
  • Prävention und Gesundheitsförderung

Das Grundmodul 2 ist anrechenbar auf die Fachweiterbildung „Pflegefachperson für Leitungsaufgaben in der Pflege“.


Modul - Praxisanleitung:

  • Kompetenzorientierte Gestaltung von Anleitungssituationen im Pflegealltag
  • Grundlagen der Methodik und Didaktik in der Praxisanleitung
  • Berücksichtigung von Diversität in Ausbildungsprozessen
  • Begleitung und Unterstützung von Auszubildenden während der praktischen Ausbildung
  • Reflexion der eigenen Rolle sowie Umgang mit Rollenkonflikten und -abgrenzung
  • Vorbereitung und Begleitung von praktischen Prüfungen

Prüfungshinweise:

Am Ende jedes Moduls findet eine Modulprüfung statt. Unsere Dozierenden unterstützen Sie gezielt bei der Vorbereitung auf die Prüfungen.

Besondere Hinweise:

Hybrider Unterricht


Um das hybride Format nutzen zu können, ist folgende techn. Ausstattung zu Hause oder in einem anderen Lernort notwendig: Stabiler Internetzugang, Laptop oder PC, Webcam, Mikrofon und Lautsprecher (oder Headset). Möglichst Chrome oder Firefox als Browser.


Hinweise


Je nach individueller Voraussetzung der Teilnehmenden kann der Arbeitsaufwand für die Vor- und Nachbereitung der Kursinhalte unterschiedlich ausfallen. Wir empfehlen, dass Sie 3 - 5 Std. pro Woche als zusätzlichen Arbeitsaufwand einplanen.


Berufsbegleitende Weiterbildung


In jedem Modul muss auch ein Praxisnachweis erbracht werden. Dieser muss nicht zusätzlich zur beruflichen Tätigkeit geleistet werden, sondern kann im Rahmen der "normalen" Arbeitszeit erbracht werden. Die Praxiszeiten sollen das Vertiefen und Anwenden von theoretischen Inhalten gewährleisten. Die berufspraktischen Anteile, können in stationären, teilstationären und ambulanten Institutionen des Gesundheitswesens abgeleistet werden.

Teilnahmegebühr ohne Kammercard
€ 2825,00

Teilnahmegebühr mit Kammercard
€ 2542,50

Prüfungsgebühr
€ 150,00 Für diesen Kurs sind keine Dokumente vorhanden.