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Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte / Thema: Betreuungsarbeit vs. "Bespaßen"
Pflichtfortbildungstage für Betreuungskräfte nach § 43b, 53b SGB XI / Thema: Professionelle Betreuung ist mehr als Bespaßen - individuelle prophylaktische Maßnahmen
Betreuungskräfte sind verpflichtet, ihre Qualifikation durch mindestens zwei Fortbildungstage pro Jahr zu erhalten.
Diese Fortbildung wird sehr praxisbezogen durchgeführt. Wichtige Bestandteile sind die Reflexion, der gemeinsame Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmer:innen und die Auffrischung und Erweiterung des theoretischen und praktischen Wissens. Zudem gibt es jeweils ein Schwerpunktthema (vgl. Untertitel). Ziel ist es, die Teilnehmer:innen in ihrer praktischen Arbeit zu unterstützen.
Dozent:in
Hilke Milarch
Voraussetzung:
Betreuungskräfte mit abgeschlossener Weiterbildung
Betreuungskräfte mit abgeschlossener Weiterbildung
Anerkennung:
RbP-Punkte: 10