
Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte / Thema: Biografiearbeit
Pflichtfortbildungstage für Betreuungskräfte nach § 43b, 53b SGB XI / Thema: Kreativer Blick in die eigene Biografie und die unserer betreuten Menschen
Betreuungskräfte sind verpflichtet, ihre Qualifikation durch mindestens zwei Fortbildungstage pro Jahr zu erhalten.
Lernziel:
Diese Fortbildung wird sehr praxisbezogen durchgeführt. Wichtige Bestandteile sind die Reflexion, der gemeinsame Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmer/innen und die Auffrischung und Erweiterung des theoretischen und praktischen Wissens. Zudem gibt es jeweils ein Schwerpunktthema (vgl. Untertitel). Ziel ist es, die Teilnehmer/innen in ihrer praktischen Arbeit zu unterstützen.
Zielgruppe:
Betreuungskräfte mit abgeschlossener Qualifikation nach § 43b/53b SGB XI bzw. vorher §87b SGB XI
Voraussetzung:
Betreuungskräfte mit abgeschlossener Weiterbildung
Dozent:in
Hilke Milarch
Voraussetzung:
Betreuungskräfte mit abgeschlossener Weiterbildung
Betreuungskräfte mit abgeschlossener Weiterbildung