74853F26

Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte / Thema: Ernährung und Entspannung
Pflichtfortbildungstage für Betreuungskräfte nach § 43b, 53b SGB XI / Thema: Ernährung und Entspannung
Betreuungskräfte sind verpflichtet, ihre Qualifikation durch mindestens zwei Fortbildungstage pro Jahr zu erhalten.
Diese Fortbildung wird sehr praxisbezogen durchgeführt. Wichtige Bestandteile sind die Reflexion, der gemeinsame Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmer:innen und die Auffrischung und Erweiterung des theoretischen und praktischen Wissens. Zudem gibt es jeweils ein Schwerpunktthema (vgl. Untertitel). Ziel ist es, die Teilnehmer:innen in ihrer praktischen Arbeit zu unterstützen.
Voraussetzung:
Betreuungskräfte mit abgeschlossener Weiterbildung
Betreuungskräfte mit abgeschlossener Weiterbildung
Anerkennung:
10 RbP-Punkte