69900H27
Plätze frei
Java Script Grundlagen
Programmieren lernen für Web und digitale Anwendungen.
Sie wollen lernen, Webseiten zu programmieren? In dieser Veranstaltung lernen sie die Grundlagen von JavaScript und auch deren Basis, HTML und CSS kennen. Sie erwerben das notwendige Wissen, um mit den Basiselementen der Sprache sicher umgehen zu können. Übungsaufgaben für jeden Lernabschnitt unterstützen sie beim Erreichen des Lernerfolgs.
Inhalte:
Grundlagen von HTML und CSS als Basis für JavaScript
Datentypen, Variablen, FunktionenÂ
Template Literal
Kontrollstrukturen: if/else, switch/case, for-Schleife, while-Schleife, do/while-Schleife, break, continueÂ
die verschiedenen Arten der OperatorenÂ
Objekte (Typen, Erzeugung, Methoden, Strukturen etc.)Â
Klassen (Methoden, Eigenschaften, Manipulation, Constructor)Â
EreignisbehandlungÂ
DOM (Document Object Model)Â
Ausnahmebehandlung mit try/catchÂ
die Funktionen setInterval, clearInterval und setTimeoutÂ
evtl. noch ZufallszahlenÂ
Inhalte:
Grundlagen von HTML und CSS als Basis für JavaScript
Datentypen, Variablen, FunktionenÂ
Template Literal
Kontrollstrukturen: if/else, switch/case, for-Schleife, while-Schleife, do/while-Schleife, break, continueÂ
die verschiedenen Arten der OperatorenÂ
Objekte (Typen, Erzeugung, Methoden, Strukturen etc.)Â
Klassen (Methoden, Eigenschaften, Manipulation, Constructor)Â
EreignisbehandlungÂ
DOM (Document Object Model)Â
Ausnahmebehandlung mit try/catchÂ
die Funktionen setInterval, clearInterval und setTimeoutÂ
evtl. noch ZufallszahlenÂ
Anerkennung:
Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.