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Microsoft Office 365 kompakt – Word - Excel - Outlook für den Berufsalltag
Praxisnahes Lernen in kleinen Gruppen für Ihren beruflichen Erfolg!
Praxisnahes Lernen in kleinen Gruppen für Ihren beruflichen Erfolg!
Die meistgenutzten Programme des MS-Office-Paketes sind Word, Excel und Outlook. In der Regel werden sie einzeln angewandt und daher nicht der volle Einsatzumfang des Paketes genutzt. Der Lehrgang vermittelt neben den Grundlagen auch das Zusammenwirken der Programme an Beispielen. Die ganze Woche umfasst die Programme Word, Excel und Outlook und ist als Bildungszeit in Bremen anerkannt. Sie können jedoch auch die Module einzeln buchen.
Inhalte sind z.B.:
Word:
Text bearbeiten und formatieren
Absätze formatieren
Das Seitenlayout gestalten: Seitenränder, Umbrüche einfügen, Silbentrennung durchführen
Tabellen erstellen und formatieren
Dokumente überprüfen und drucken.
Excel:
Tabellen erstellen
Formeln
Funktionen
Outlook:
Mails
Adressbuch
Kalender
Die Inhalte sind auf Anforderungen des Berufsalltags abgestimmt.
Inkl. Herdt-Skript
Die meistgenutzten Programme des MS-Office-Paketes sind Word, Excel und Outlook. In der Regel werden sie einzeln angewandt und daher nicht der volle Einsatzumfang des Paketes genutzt. Der Lehrgang vermittelt neben den Grundlagen auch das Zusammenwirken der Programme an Beispielen. Die ganze Woche umfasst die Programme Word, Excel und Outlook und ist als Bildungszeit in Bremen anerkannt. Sie können jedoch auch die Module einzeln buchen.
Inhalte sind z.B.:
Word:
Text bearbeiten und formatieren
Absätze formatieren
Das Seitenlayout gestalten: Seitenränder, Umbrüche einfügen, Silbentrennung durchführen
Tabellen erstellen und formatieren
Dokumente überprüfen und drucken.
Excel:
Tabellen erstellen
Formeln
Funktionen
Outlook:
Mails
Adressbuch
Kalender
Die Inhalte sind auf Anforderungen des Berufsalltags abgestimmt.
Inkl. Herdt-Skript
Voraussetzungen:
Grundkenntnisse im Umgang mit Windows und Office
Anerkennung:
Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.