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Microsoft Office 365 kompakt - Outlook für den Berufsalltag
Die wichtigsten Outlook-Funktionen
Dieser Tageskurs vermittelt einen Überblick über Aufbau und Funktionsweise von Outlook 365. Er beschränkt sich auf die wichtigsten für den Büroalltag notwendigen Anwendungsbereiche. Perfekt für Berufstätige, die effizient und sicher mit Outlook arbeiten möchten.
Voraussetzung:
Grundkenntnisse im Umgang mit Windows
Grundkenntnisse im Umgang mit Windows
Veranstaltungsinhalte (Auszüge):
Outlook:
Mails
Adressbuch
Kalender
Die Inhalte sind auf Anforderungen des Berufsalltags abgestimmt.
Inkl. Herdt-Skript
Mails
Adressbuch
Kalender
Die Inhalte sind auf Anforderungen des Berufsalltags abgestimmt.
Inkl. Herdt-Skript
Anerkennung:
Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.