52110H26

Microsoft Office 365 kompakt – Word für den Berufsalltag
Die wichtigsten Word-Funktionen
Praxisnahes Lernen in kleinen Gruppen für Ihren beruflichen Erfolg!
Dieser Kompaktkurs vermittelt Ihnen den Aufbau und die Funktionsweise von Word. Perfekt für Berufstätige, die effizient und sicher mit Word arbeiten möchten.
Voraussetzung:
Grundkenntnisse im Umgang mit Windows
Grundkenntnisse im Umgang mit Windows
Veranstaltungsinhalte (Auszüge):
Word:
Text bearbeiten und formatieren
Absätze formatieren
Das Seitenlayout gestalten: Seitenränder, Umbrüche einfügen, Silbentrennung durchführen
Tabellen erstellen und formatieren
Dokumente überprüfen und drucken.
Die Inhalte sind auf Anforderungen des Berufsalltags abgestimmt.
Inkl. Herdt-Skript.
Text bearbeiten und formatieren
Absätze formatieren
Das Seitenlayout gestalten: Seitenränder, Umbrüche einfügen, Silbentrennung durchführen
Tabellen erstellen und formatieren
Dokumente überprüfen und drucken.
Die Inhalte sind auf Anforderungen des Berufsalltags abgestimmt.
Inkl. Herdt-Skript.
Anerkennung:
Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.