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Geprüfte:r Immobilienfachwirt:in IHK
Aufstiegsfortbildung mit IHK Abschluss
Geprüfte Immobilienfachwirt:innen verfügen über eine hohe Expertise in der Immobilienbranche:  vertieftes Spezialwissen, unternehmerisches Denken, Kundenorientierung, Methodenkompetenz und eine hohe Bereitschaft zu eigenverantwortlichem Handeln. Die Aufstiegsfortbildung bereitet Sie auf Aufgaben und Funktionen auf der Ebene des mittleren Managements in Immobilienunternehmen vor.
Geprüfte Immobilienfachwirt:innen verfügen über eine hohe Expertise in der Immobilienbranche:  vertieftes Spezialwissen, unternehmerisches Denken, Kundenorientierung, Methodenkompetenz und eine hohe Bereitschaft zu eigenverantwortlichem Handeln. Die Aufstiegsfortbildung bereitet Sie auf Aufgaben und Funktionen auf der Ebene des mittleren Managements in Immobilienunternehmen vor.
Voraussetzungen:
• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft plus eine mindestens einjährige Berufspraxis im Immobilienbereich oder
• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf plus eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Immobilienbereich oder
• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
• eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge in der Immobilienwirtschaft haben. Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei der IHK einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet diese nach Maßnahme der Prüfungsverordnung.
• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft plus eine mindestens einjährige Berufspraxis im Immobilienbereich oder
• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf plus eine mindestens dreijährige Berufspraxis im Immobilienbereich oder
• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
• eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge in der Immobilienwirtschaft haben. Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei der IHK einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet diese nach Maßnahme der Prüfungsverordnung.
Anerkennung:
Sie erhalten einen öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven.
Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 zugeordnet. Insgesamt beläuft sich der DQR auf 8 Niveaustufen.
Veranstaltungsinhalte (Auszüge):
Handlungsbereich 1: Â
Rahmenbedingungen d. Immobilienwirtschaft  Â
• Immobilienbranche im nationalen u. europäischen Wirtschafts- u. Gesellschaftssystem
• Rahmenbedingungen der Kapitalmärkte Â
• Steuern u. Abgaben in der Immobilienwirtschaft (…) Â
Handlungsbereich 2: Â
Unternehmenssteuerung und Kontrolle  Â
• Unternehmensfinanzierung Â
• Planungs- und Kontrollinstrumente Â
• Budgetierung und Wirtschaftspläne (…) Â
Handlungsbereich 3: Â
Personal, Arbeitsorganisation & Qualifizierung Â
• Unternehmensleitbilder Â
• Zeit- und Selbstmanagement Â
• Mitarbeiterförderung und –entwicklung (…)
Handlungsbereich 4: Â
Immobilienbewirtschaftung (Onlinemodul)
• Rechtliche Besonderheiten der Wohnungseigentumsverwaltung Â
• Optimierung von Bewirtschaftungskosten Â
• Organisation und Überwachung von Serviceleistungen (…) Â
Handlungsbereich 5:Â
Bauprojektmanagement Â
• Stadt- und Raumplanungskonzepte Â
• Baurechtliche Vorprüfungen
• Abnahme und Abrechnung von Bauleistungen (…)
Handlungsbereich 6: Â
Marktorientierung & Vertrieb, Maklertätigkeit Â
• An- und Verkauf von Immobilien
• Gestaltung und Erschließung von Marktsegmenten Â
• Rechtliche Besonderheiten der Maklertätigkeiten (…) Â
(Klausurdauer vsl. gesamt: mind. 600 Min., Â max. 660 Min.) Â
* Änderungen vorbehalten
Handlungsbereich 1: Â
Rahmenbedingungen d. Immobilienwirtschaft  Â
• Immobilienbranche im nationalen u. europäischen Wirtschafts- u. Gesellschaftssystem
• Rahmenbedingungen der Kapitalmärkte Â
• Steuern u. Abgaben in der Immobilienwirtschaft (…) Â
Handlungsbereich 2: Â
Unternehmenssteuerung und Kontrolle  Â
• Unternehmensfinanzierung Â
• Planungs- und Kontrollinstrumente Â
• Budgetierung und Wirtschaftspläne (…) Â
Handlungsbereich 3: Â
Personal, Arbeitsorganisation & Qualifizierung Â
• Unternehmensleitbilder Â
• Zeit- und Selbstmanagement Â
• Mitarbeiterförderung und –entwicklung (…)
Handlungsbereich 4: Â
Immobilienbewirtschaftung (Onlinemodul)
• Rechtliche Besonderheiten der Wohnungseigentumsverwaltung Â
• Optimierung von Bewirtschaftungskosten Â
• Organisation und Überwachung von Serviceleistungen (…) Â
Handlungsbereich 5:Â
Bauprojektmanagement Â
• Stadt- und Raumplanungskonzepte Â
• Baurechtliche Vorprüfungen
• Abnahme und Abrechnung von Bauleistungen (…)
Handlungsbereich 6: Â
Marktorientierung & Vertrieb, Maklertätigkeit Â
• An- und Verkauf von Immobilien
• Gestaltung und Erschließung von Marktsegmenten Â
• Rechtliche Besonderheiten der Maklertätigkeiten (…) Â
(Klausurdauer vsl. gesamt: mind. 600 Min., Â max. 660 Min.) Â
* Änderungen vorbehalten
Prüfungshinweise:
Neben den schriftlichen Prüfungen findet eine Präsentation (10 Minuten) und ein situationsbezogenes Fachgespräch (20 Minuten) statt. Die Termine der Prüfungen werden von der DIHK festgelegt und sind öffentlich einsehbar.
Neben den schriftlichen Prüfungen findet eine Präsentation (10 Minuten) und ein situationsbezogenes Fachgespräch (20 Minuten) statt. Die Termine der Prüfungen werden von der DIHK festgelegt und sind öffentlich einsehbar.
Förderungen:
Das Aufstiegs-BAföG ermöglicht eine vermögensunabhängige Förderung für berufstätige Seminarteilnehmende, die sich auf einen rechtlich anerkannten Abschluss in einem Seminar mit mind. 400 Unterrichtsstunden vorbereiten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss oder als Darlehen. Weitere Informationen und Antragsformulare: www.aufstiegs-bafoeg.de. Bitte beachten Sie, dass Teilnehmende, die Aufstiegs-Bafög erhalten, nicht mehr als maximal 30% der Unterrichtszeit fehlen dürfen. Â
Nutzen Sie als Angestellte:r im Land Bremen außerdem den 10%-KammerCard-Rabatt der Arbeitnehmerkammer Bremen. Â
Weiter haben Sie die Möglichkeit, nach bestandener Prüfung die Aufstiegsfortbildungs-Prämie anzufordern, sofern Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Diese beläuft sich auf bis zu 4.000,- Euro. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.wirtschaft.bremen.de/aufstiegsfortbildung/aufstiegsfortbildungs-praemie-49140
Das Aufstiegs-BAföG ermöglicht eine vermögensunabhängige Förderung für berufstätige Seminarteilnehmende, die sich auf einen rechtlich anerkannten Abschluss in einem Seminar mit mind. 400 Unterrichtsstunden vorbereiten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss oder als Darlehen. Weitere Informationen und Antragsformulare: www.aufstiegs-bafoeg.de. Bitte beachten Sie, dass Teilnehmende, die Aufstiegs-Bafög erhalten, nicht mehr als maximal 30% der Unterrichtszeit fehlen dürfen. Â
Nutzen Sie als Angestellte:r im Land Bremen außerdem den 10%-KammerCard-Rabatt der Arbeitnehmerkammer Bremen. Â
Weiter haben Sie die Möglichkeit, nach bestandener Prüfung die Aufstiegsfortbildungs-Prämie anzufordern, sofern Sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Diese beläuft sich auf bis zu 4.000,- Euro. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.wirtschaft.bremen.de/aufstiegsfortbildung/aufstiegsfortbildungs-praemie-49140
Besondere Hinweise:
Anmeldungen sind grundsätzlich bis längstens vier Wochen vor Kursbeginn möglich; ein späterer Einstieg in den Kurs ist im Einzelfall nach Absprache möglich.
In Abweichung zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen, § 3 Absatz 3, gilt folgende Bestimmung: Erfolgt bei Bildungsveranstaltungen, die sich über einen längeren Zeitraum als 3 Monate erstrecken, die Abmeldung später als 14 Tage vor Beginn der Bildungsveranstaltung, sind 10 Prozent der ausgewiesenen Gebühren, höchstens jedoch eine Monatsrate fällig. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
Zusätzliche Kosten:
- Literaturkosten: ca. 210,00 € für IHK-Textbände; es können weitere Kosten für Gesetzestexte o.ä. anfallen
- Prüfungsgebühren: z. Zt., 597,00 € bei der IHK
Anmeldungen sind grundsätzlich bis längstens vier Wochen vor Kursbeginn möglich; ein späterer Einstieg in den Kurs ist im Einzelfall nach Absprache möglich.
In Abweichung zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen, § 3 Absatz 3, gilt folgende Bestimmung: Erfolgt bei Bildungsveranstaltungen, die sich über einen längeren Zeitraum als 3 Monate erstrecken, die Abmeldung später als 14 Tage vor Beginn der Bildungsveranstaltung, sind 10 Prozent der ausgewiesenen Gebühren, höchstens jedoch eine Monatsrate fällig. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
Zusätzliche Kosten:
- Literaturkosten: ca. 210,00 € für IHK-Textbände; es können weitere Kosten für Gesetzestexte o.ä. anfallen
- Prüfungsgebühren: z. Zt., 597,00 € bei der IHK
Und im Anschluss:
Sie erhalten einen öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven. Â
Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 zugeordnet.  Insgesamt beläuft sich der DQR auf 8 Niveaustufen.
Sie erhalten einen öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven. Â
Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 zugeordnet.  Insgesamt beläuft sich der DQR auf 8 Niveaustufen.