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Konfliktmanagement für Führungskräfte
Souverän agieren in schwierigen Situationen - von der Diagnose zur Lösung
Wann wird eine Gruppe zu einem echten Team? Ein gemeinsames Ziel und die optimale
Nutzung individueller Stärken sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. In
diesem Seminar erwerben Sie fundierte Kenntnisse über die Teamphasen nach Tuckman und
lernen, wie Sie den aktuellen Entwicklungsstand Ihres Teams einordnen und gezielt steuern
können. Mithilfe von Analyse-Tools wie der „Teamspinne“ führen wir eine
Bestandsaufnahme Ihrer Zusammenarbeit durch, um Diskrepanzen zwischen Ist- und Soll-
Zustand aufzudecken.
Ein weiterer Fokus liegt auf den individuellen Teamrollen nach Belbin: Durch die Reflexion
von Stärken und Aufgaben lernen Sie, Potenziale im Team optimal zu nutzen und die
Kommunikation – etwa durch den Abgleich von Selbst- und Fremdbild – nachhaltig zu
verbessern. So schaffen Sie Klarheit, Vertrauen und einen starken Teamgeist für Ihren
Arbeitsalltag.
Nutzung individueller Stärken sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. In
diesem Seminar erwerben Sie fundierte Kenntnisse über die Teamphasen nach Tuckman und
lernen, wie Sie den aktuellen Entwicklungsstand Ihres Teams einordnen und gezielt steuern
können. Mithilfe von Analyse-Tools wie der „Teamspinne“ führen wir eine
Bestandsaufnahme Ihrer Zusammenarbeit durch, um Diskrepanzen zwischen Ist- und Soll-
Zustand aufzudecken.
Ein weiterer Fokus liegt auf den individuellen Teamrollen nach Belbin: Durch die Reflexion
von Stärken und Aufgaben lernen Sie, Potenziale im Team optimal zu nutzen und die
Kommunikation – etwa durch den Abgleich von Selbst- und Fremdbild – nachhaltig zu
verbessern. So schaffen Sie Klarheit, Vertrauen und einen starken Teamgeist für Ihren
Arbeitsalltag.
Dozent:in
Jörg Kemna
Anerkennung:
Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.