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Change-Management im eigenen Verantwortungsbereich realisieren
Change-Management im eigenen Verantwortungsbereich realisieren
Change-Management steht für Veränderung und allein dieser Begriff löst bei vielen Mitarbeitenden Ängste und Widerstände aus. Erfolgreiches Change-Management erfordert gerade von Führungskräften auf der ausführenden Ebene besondere Gestaltungsfähigkeiten. Die von der Geschäftsleitung angestrebten Veränderungen müssen auf der ausführenden Ebene für den betrieblichen Alltag übersetzt werden. Das bedeutet, dass Aufgaben, Abläufe, Verantwortlichkeiten, Qualifikationen, aber ebenso Kooperationen und Kommunikationsmuster überdacht und in veränderter Form erprobt werden müssen. Dazu sind Lernprozesse auf allen Ebenen notwendig - und dies im laufenden Betrieb. Nur wenn die Mitarbeitenden "mitgenommen" werden und ihnen das Ziel klar und verständlich ist, können sie ihren Teil zur Zielerreichung beitragen. Durch Transparenz im Veränderungsprozess wird die Akzeptanz bei allen Beteiligten erhöht.
Voraussetzung:
Anerkennung:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.