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45652H26

Intensivwoche für angehende geprüfte Wirtschaftsfachwirte IHK
Vorbereitung auf die Prüfung der wirtschaftsbezogenen Qualifikation
Inhalt
Vor den anstehenden schriftlichen IHK Prüfungen bietet die wisoak Ihren Teilnehmenden der jeweiligen Fortbildungen, die Möglichkeit einer Prüfungsvorbereitung an. Diese Prüfungsvorbereitung ist auch nach Rücksprache für externe Interessierte geeignet.
Dozent:in
Marc Wördemann                
Voraussetzung:
Der Teilnehmende sollte im Vorfeld an der wisoak oder einer anderen Bildungseinrichtung die entsprechende Fortbildung mit Abschlussziel Fachwirte/Fachkaufleute besucht haben.
Der Teilnehmende sollte im Vorfeld an der wisoak oder einer anderen Bildungseinrichtung die entsprechende Fortbildung mit Abschlussziel Fachwirte/Fachkaufleute besucht haben.
Anerkennung:
Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.