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Einfach und wirkungsvoll kommunizieren im Berufsalltag
Intensiv-Seminar
In diesem Seminar wird vermittelt Texte und Gespräche eindeutig und leicht verständlich vorzubereiten. Es soll erlernt werden die Aufmerksamkeit eines potentiellen Adressat:innenkreises wirkungsvoll zu erreichen.
In diesem Seminar werden handliche Regeln und wertvolle Tipps aus der Praxis für guten Kommunikation im Arbeitsalltag vermittelt. Damit gliedern Sie Ihre Botschaften klarer. Sie finden beim Schreiben von Texten schnell die passende Formulierung. Sie treten in Gesprächen und vor Gruppen sicher auf und treffen prägnante Kernaussagen - und dies, ohne Kommunikations-Profi zu sein.
Inhalt:
- Grundlagen-Set - als Basis für Kommunikation, die gut ankommt
- Klartext-Regeln - für einfache, verständliche und ausdrucksstarke Texte
- Storyline-Schablone - jeden Sachverhalt schnell und griffig auf den Punkt bringen
- Statement-Übungen - sicher"aus dem Stand" Rede und Antwort stehen
Arbeitsweise:
- Impulsvorträge
- Erfahrungsaustausch
- Gruppenarbeit
- einfache Textübungen
- Präsentationen
- Reflexion in der Gruppe
Anerkennung:
Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.