Programm

Jeder Mensch zeigt mit seiner Körpermotorik, was ihm wichtig ist. In diesem Workshop lernen Sie, wie Sie die Körpersprache anderer Menschen lesen und verstehen können.

Dieser Basiskurs richtet sich an alle, die ihre Fähigkeiten im Lesen und Interpretieren der Körpersprache verbessern möchten, sei es im beruflichen oder privaten Kontext.


Die Inhalte im Detail:


  • Kinesik (Körperverhalten, mit dem etwas angezeigt wird)
  • Gestik: Beobachten und interpretieren der Bewegungen von Armen und Händen.
  • Mimik: Analyse der Gesichtsausdrücke, um Emotionen und Absichten zu erkennen.
  • Körperhaltung: Erkennen von Haltungen, die Selbstbewusstsein, Unsicherheit oder andere Zustände anzeigen.
  • Bewegungsverhalten und Gang: Beobachtung des Gehstils und der Bewegungsmuster, um Rückschlüsse auf die Persönlichkeit und den emotionalen Zustand zu ziehen.
  • Distanz und Abstand: Verständnis der Bedeutung von räumlicher Nähe und Distanz in zwischenmenschlichen Interaktionen.
  • Körperausrichtung: Erkennen, in welche Richtung der Körper ausgerichtet ist und was dies über die Aufmerksamkeit und Interessen der Person aussagt.
  • Haptik (Berührung): Interpretieren von Berührungen, sowohl bei sich selbst als auch bei anderen, und deren Bedeutung in der Kommunikation.
  • Figuretik (Körperausstattung und Körpermanipulation): Analyse der Kleidung, Accessoires und Körpermodifikationen, um Rückschlüsse auf die Persönlichkeit und den sozialen Status zu ziehen.


Methoden:

  • Trainerinput,
  • anwendungsbezogene Übungen,
  • Praxissituationen miteinander ausprobieren


Auf Wunsch persönliches Feedback und Videoanalyse

Anerkennung:

Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Teilnahmegebühr ohne Kammercard
€ 150,00

Teilnahmegebühr mit Kammercard
€ 135,00