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Einführung in die betriebliche Steuerprüfung
Das Seminar behandelt zentrale Themen der steuerlichen Außenprüfung: rechtliche Grundlagen, Prüfungsarten, Risikomanagement, Buchführungsanforderungen, digitale Prüfung, Schwerpunkte, Ablauf und Zusammenarbeit mit der Finanzbehörde bis zur Schlussbesprechung.
Veranstaltungsinhalte (Auszüge):
In dem Seminar werden die typischen Fragen und Themen der Finanzbehörden bei der Steuerprüfung besprochen.
Inhalte:
Gesetzliche Grundlagen der Außenprüfung,
Arten der Außenprüfung,
Risikomanagement und Fallauswahl,
Anforderungen an die Buchführung,
Digitale Außenprüfung,
Prüfungsschwerpunkte,
Zusammenarbeit mit der Außenprüfung,
Prüfungsablauf
Schlussbesprechung
Inhalte:
Gesetzliche Grundlagen der Außenprüfung,
Arten der Außenprüfung,
Risikomanagement und Fallauswahl,
Anforderungen an die Buchführung,
Digitale Außenprüfung,
Prüfungsschwerpunkte,
Zusammenarbeit mit der Außenprüfung,
Prüfungsablauf
Schlussbesprechung
Anerkennung:
Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.