27731F26

Erweiterte Buchführung
Der Kurs bietet einen Überblick über den Buchungskreislauf. Praxisnahe Fälle und Gruppenarbeit vertiefen das Wissen. Zudem werden Grundlagen des Jahresabschlusses vermittelt. Nach Kursteilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung.
Voraussetzung:
Teilnahme an einem Grundlagenkurs
Teilnahme an einem Grundlagenkurs
Veranstaltungsinhalte (Auszüge):
Unser Kursangebot vermittelt Ihnen einen grundlegenden Überblick über den gesamten Buchungskreislauf. Anhand anschaulicher Fallbeispiele und (soweit möglich) in Gruppenarbeit werden typische Geschäftsvorfälle aus der Praxis geübt und besprochen.
Aufgrund regelmäßiger Neuerungen und komplexer Sachverhalte fällt eine schnelle und effiziente Jahresabschlusserstellung schwer. Wir vermitteln Ihnen die Grundlagen des Jahresabschlusses.
Für Ihre Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung.
Dieser Kurs baut auf Grundlagen der Buchführung auf (unser Kurs 27720).
Aufgrund regelmäßiger Neuerungen und komplexer Sachverhalte fällt eine schnelle und effiziente Jahresabschlusserstellung schwer. Wir vermitteln Ihnen die Grundlagen des Jahresabschlusses.
Für Ihre Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung.
Dieser Kurs baut auf Grundlagen der Buchführung auf (unser Kurs 27720).
Und im Anschluss:
Fortbildung zum/r Finanzbuchhalter:in (Kurs 26201)
Fortbildung zum/r Finanzbuchhalter:in (Kurs 26201)
Anerkennung:
Bildungsurlaub Bremen, Niedersachsen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung ist auch als Bildungsurlaub anerkannt in Niedersachsen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung ist auch als Bildungsurlaub anerkannt in Niedersachsen.