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Überzeugungskraft und Rhetorik für Führungskräfte
In diesem 1-Tages-Kurs stärken Führungskräfte ihre Überzeugungskraft, lernen rhetorische Techniken für klare Kommunikation, souveränen Auftritt und den professionellen Umgang mit Einwänden – für mehr Wirkung in Gesprächen, Meetings und Präsentationen.
Dozent:in
Sylvia Cordes-Tambor
Veranstaltungsinhalte (Auszüge):
Führung beginnt mit Wirkung.
Als Führungskraft kommt es nicht nur darauf an, was Sie sagen – sondern wie Sie es sagen. In diesem praxisnahen Tagestraining stärken Sie Ihre persönliche Wirkung, lernen rhetorische Techniken und gewinnen an Klarheit, Souveränität und Überzeugungskraft.
Das erwartet Sie:
Rhetorische Werkzeuge für Meetings, Gespräche und Präsentationen
Klar und strukturiert argumentieren – auch unter Druck
Körpersprache und Stimme gezielt einsetzen
Eigene Wirkung reflektieren und authentisch verbessern
Schlagfertigkeit und souveräner Umgang mit Einwänden
Als Führungskraft kommt es nicht nur darauf an, was Sie sagen – sondern wie Sie es sagen. In diesem praxisnahen Tagestraining stärken Sie Ihre persönliche Wirkung, lernen rhetorische Techniken und gewinnen an Klarheit, Souveränität und Überzeugungskraft.
Das erwartet Sie:
Rhetorische Werkzeuge für Meetings, Gespräche und Präsentationen
Klar und strukturiert argumentieren – auch unter Druck
Körpersprache und Stimme gezielt einsetzen
Eigene Wirkung reflektieren und authentisch verbessern
Schlagfertigkeit und souveräner Umgang mit Einwänden
Anerkennung:
Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.