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Konfliktmanagement und Mediation
In diesem 2-tägigen Training lernen Führungskräfte, Konflikte früh zu erkennen, konstruktiv zu lösen und mediative Methoden im Team anzuwenden – für mehr Klarheit, Vertrauen und Zusammenarbeit im beruflichen Alltag.
Dozent:in
Sylvia Cordes-Tambor
Veranstaltungsinhalte (Auszüge):
Konflikte erkennen. Verstehen. Lösen.
Konflikte sind nicht per se negativ – sie zeigen Veränderungsbedarf. Doch unadressiert kosten sie Energie, Vertrauen und Produktivität. In diesem zweitägigen Praxistraining lernen Sie, Konflikte frühzeitig zu erkennen, konstruktiv zu führen und mit mediativen Methoden nachhaltig zu lösen.
Das erwartet Sie:
Ursachen und Dynamiken von Konflikten verstehen
Eigene Reaktionsmuster erkennen und reflektieren
Konfliktgespräche strukturiert und lösungsorientiert führen
Mediation als Haltung und Methode in der Führung nutzen
Praktische Tools, Gesprächsleitfäden und Fallarbeit
Konflikte sind nicht per se negativ – sie zeigen Veränderungsbedarf. Doch unadressiert kosten sie Energie, Vertrauen und Produktivität. In diesem zweitägigen Praxistraining lernen Sie, Konflikte frühzeitig zu erkennen, konstruktiv zu führen und mit mediativen Methoden nachhaltig zu lösen.
Das erwartet Sie:
Ursachen und Dynamiken von Konflikten verstehen
Eigene Reaktionsmuster erkennen und reflektieren
Konfliktgespräche strukturiert und lösungsorientiert führen
Mediation als Haltung und Methode in der Führung nutzen
Praktische Tools, Gesprächsleitfäden und Fallarbeit
Anerkennung:
Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.