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Industriemeister:innen werden in Führungsposition im Unternehmen eingesetzt. Sie steuern Arbeitsprozesse in den Tätigkeitsbereichen Technik und Betriebswirtschaft, führen und entwickeln Personal und unterstützen die Geschäftsführung bei Investitionsentscheidungen. Zudem sorgen sie dafür, dass Qualitätsstandards und Umweltschutzauflagen eingehalten werden.

In der Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister:in (IHK) wird fundiertes Wissen vermittelt zu den fachspezifischen und zu fachübergreifenden Themen. Eine Spezialisierung erfolgt entsprechend des vorhandenen Berufsprofils - hier Metall.


Die Fortbildung erfolgt berufsbegleitend in Teilzeit.


1. Teil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten


2. Teil Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)

  • Handlungsbereich "Organisation"
  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planung, Steuerung und Kommunikation
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Handlungsbereich "Führung und Personal"
  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement
  • Handlungsbereich "Technik für Metall"


Extrakosten fallen an für:

  • Lernmittel (ca. 350,00 €)
  • Prüfungsgebühr IHK (zur Zeit  535,00 €)
  • vor den Prüfungsterminen BQ und HQ bieten wir jeweils 1 Woche Intensivtraining an (Kosten variabel)
  • AEVO - Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der AEVO (Ausbildereignung) ist nachzuweisen für die HQ-Prüfung. Bitte sprechen Sie uns an!


* Änderungen vorbehalten


Zulassungsvoraussetzungen für Metaller:innen:

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

erfolgreich bestandene Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung beschriebenen Aufgaben eines Industriemeisters /einer Industriemeisterin gemäß § 1 Abs. 3 haben.


Hinweis:

  • Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbildereignungsprüfung) zu erbringen.
  • Eine Anmeldung ist nur per Email möglich. Senden Sie dafür den ausgefüllten Anmeldebogen an uns. Den Anmeldebogen finden Sie rechts unter Downloads.


Hinweis der IHK:

Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer:innen an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Voraussetzung:

Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Förderungen:

10 % Rabatt mit der kostenlosen Arbeitnehmer KammerCard
einkommensunabhängiges Aufstiegs-BAföG
Aufstiegs-Fortbildungsprämie
Weiterbildungsstipendium

Bitte sprechen Sie uns auf die Fördermöglichkeiten an:

Mit dem Aufstiegs-BAföG (einkommensunabhängig) erhalten Sie die Hälfte der Kursgebühr als kostenlosen Zuschuss!
Die Restsumme als zinsgünstiges Darlehen, das Sie nach Bestehen der Prüfung nur zur Hälfte zurückzahlen müssen! Somit zahlen Sie nur 1/4 der Kursgebühr selbst!

Beispielrechnung mit Beispielsumme (variiert je nach Kursgebühr):

Kursgebühr:
7000 €
Abzug für Kammercard 10 %*:
- 700 €
Abzug Aufstiegs-BAföG (Zuschuss) ca.:
-3500 €
Abzug Darlehenserlass 50 % bei erfolgreicher Prüfung ca.:
-1750 €
Abzug Aufstiegs-Fortbildungsprämie (bis Ende 2027)*
-1300 €
Restbetrag ca.
450 €

Teilnahmegebühr ohne Kammercard
€ 7450,00

Teilnahmegebühr mit Kammercard
€ 6705,00