Programm

Geprüfte Technische Fachwirte übernehmen Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben und fungieren als Schnittstelle zwischen Technik und BWL. Sie gestalten den Wandel im Betrieb aktiv mit und passen sich neuen Methoden in Produktion, Organisation und Personalführung an.

Voraussetzung:

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" oder “Technische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:


  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis


(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:


  • das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre, und
  • in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis


Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung beschriebenen Aufgaben von Gepr. Technischen Fachwirten haben.

Veranstaltungsinhalte (Auszüge):

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, „Technische Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“:

Der Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:

1. Volks- und Betriebswirtschaft
2. Rechnungswesen
3. Recht und Steuern
4. Unternehmensführung

Der Prüfungsteil "Technische Qualifikationen" gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:

1. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
2. Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
3. Fertigungs- und Betriebstechnik

Der Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:

1. Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
2. Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
3. Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
4. Führung und Zusammenarbeit

Die Prüfungsteile sind jeweils schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen zu prüfen. Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen" eine mündliche Prüfung in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation durchgeführt.

Wer die Prüfung „Gepr. Technische/-r Fachwirt/-in“ mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.

Prüfungshinweise:

Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei der IHK einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet diese nach Maßgabe der Prüfungsverordnung. Wir stehen Ihnen dabei gerne unterstützend zur Seite.
Die Termine der Prüfungen werden von der DIHK festgelegt und sind öffentlich einsehbar.

IHK-Prüfungsgebühr: z. Zt. WQ 180,00 €, TQ 190,00 €, HQ 310,00 €

Sie erhalten einen öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss der Handelskammer IHK für Bremen & Bremerhaven. Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 zugeordnet.

Förderungen:

Bitte sprechen Sie uns auf die Fördermöglichkeiten an:

10 % Rabatt mit der kostenlosen Arbeitnehmer KammerCard
Aufstiegs-Fortbildungsprämie
einkommensunabhängiges Aufstiegs-BAföG
Weiterbildungsstipendium

Weitere Infos auch im Downloadbereich.

Teilnahmegebühr ohne Kammercard
€ 6590,00

Teilnahmegebühr mit Kammercard
€ 5931,00