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Industriemeister:innen werden in Führungsposition im Unternehmen eingesetzt. Sie steuern Arbeitsprozesse in den Tätigkeitsbereichen Technik und Betriebswirtschaft, führen und entwickeln Personal und unterstützen die Geschäftsführung bei Investitionsentscheidungen. Zudem sorgen sie dafür, dass Qualitätsstandards und Umweltschutzauflagen eingehalten werden.

In der Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister:in (IHK) wird fundiertes Wissen vermittelt zu den fachspezifischen und zu fachübergreifenden Themen. Eine Spezialisierung erfolgt entsprechend des vorhandenen Berufsprofils - hier Mechatronik.


1. Teil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten


2. Teil Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich "Organisation"
  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planung, Steuerung und Kommunikation
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Handlungsbereich "Führung und Personal"
  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement
  • Handlungsbereich "Technik für Mechatronik"


AEVO - Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der AEVO (Ausbildereignung) ist nachzuweisen für die HQ-Prüfung.

Bitte belegen Sie vorab einen Kurs - sprechen Sie uns gerne an.


Extrakosten fallen an für:

  • Lernmittel (ca. 350,00 €)
  • Prüfungsgebühr IHK (zur Zeit  535,00 €)


* Änderungen vorbehalten


Zulassungsvoraussetzungen für Mechatroniker:

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:


  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/ Mechatronikerin oder
  • einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den metall-, elektro-, fahrzeug- und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.


Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:


das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und in den genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung beschriebenen Aufgaben von Gepr. Industriemeister:innen Mechatronik haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.

Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbildereignungsprüfung) zu erbringen.

Voraussetzung:

Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/ Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Teilnahmegebühr ohne Kammercard
€ 6900,00

Teilnahmegebühr mit Kammercard
€ 6210,00