
Geprüfte:r Industriemeister:in IHK – Metall – Vollzeit STARTGARANTIE
Aufstiegsfortbildung mit IHK-Abschluss
Industriemeister:innen werden in Führungsposition im Unternehmen eingesetzt. Sie steuern Arbeitsprozesse in den Tätigkeitsbereichen Technik und Betriebswirtschaft, führen und entwickeln Personal und unterstützen die Geschäftsführung bei Investitionsentscheidungen. Zudem sorgen sie dafür, dass Qualitätsstandards und Umweltschutzauflagen eingehalten werden.
In der Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister:in (IHK) wird fundiertes Wissen vermittelt zu den fachspezifischen und zu fachübergreifenden Themen. Eine Spezialisierung erfolgt entsprechend des vorhandenen Berufsprofils - hier Metall.
1. Teil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
2. Teil Handlungsspezifische Qualifikationen
- Handlungsbereich "Organisation"
- Betriebliches Kostenwesen
- Planung, Steuerung und Kommunikation
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
- Handlungsbereich "Technik für Metall"
AEVO - Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der AEVO (Ausbildereignung) ist nachzuweisen für die HQ-Prüfung.
Bitte belegen Sie vorab einen Kurs - sprechen Sie uns gerne an.
Extrakosten fallen an für:
- Lernmittel (ca. 350,00 €)
- Prüfungsgebühr IHK (zur Zeit 535,00 €)
- Änderungen vorbehalten
Zulassungsvoraussetzungen für Metaller:innen:
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
- zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung beschriebenen Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbildereignungsprüfung) zu erbringen.
Anmeldefrist:
bis zu 8 Wochen vor dem geplanten Kursbeginn - Anmeldungen sind im Einzelfall auch noch später möglich.
Voraussetzung:
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Und im Anschluss:
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