Programm

Voraussetzungen:

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:


  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.


Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:


  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.


Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung beschriebenen Aufgaben eines Industriemeisters Metall haben.


Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbildereignungsprüfung) zu erbringen.

Veranstaltungsinhalte (Auszüge):

Industriemeister:innen werden in Führungsposition im Unternehmen eingesetzt. Sie steuern Arbeitsprozesse in den Tätigkeitsbereichen Technik und Betriebswirtschaft, führen und entwickeln Personal und unterstützen die Geschäftsführung bei Investitionsentscheidungen. Zudem sorgen sie dafür, dass Qualitätsstandards und Umweltschutzauflagen eingehalten werden.

In der Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister:in (IHK) wird fundiertes Wissen vermittelt zu den fachspezifischen und zu fachübergreifenden Themen. Eine Spezialisierung erfolgt entsprechend des vorhandenen Berufsprofils - hier Metall.

1. Teil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten


2. Teil Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Handlungsbereich "Organisation"
  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planung, Steuerung und Kommunikation
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Handlungsbereich "Führung und Personal"
  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement
  • Handlungsbereich "Technik für Metall"


Extrakosten fallen an für:

  • Lernmittel (ca. 350,00 €)
  • Prüfungsgebühr IHK (zur Zeit  535,00 €)


- Änderungen vorbehalten

Prüfungshinweise:

Die Prüfung „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen geprüft. Die Prüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird schriftlich in Form von funktionsfeldbezogenen Situationsaufgaben und mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs geprüft.


Für die HQ-Prüfung ist der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der AEVO (Ausbildereignung) nachzuweisen.


Bitte belegen Sie vor Kursstart einen AEVO-Lehrgang - wir beraten Sie gerne!

Förderungen:

  • 10 % Rabatt mit der kostenlosen Arbeitnehmer KammerCard
  • einkommensunabhängiges Aufstiegs-BAföG
  • Aufstiegs-Fortbildungsprämie
  • Weiterbildungsstipendium


Bitte sprechen Sie uns auf die Fördermöglichkeiten an:


Mit dem Aufstiegs-BAföG (einkommensunabhängig) erhalten Sie die Hälfte der Kursgebühr als kostenlosen Zuschuss!

Die Restsumme als zinsgünstiges Darlehen, das Sie nach Bestehen der Prüfung nur zur Hälfte zurückzahlen müssen! Somit zahlen Sie nur 1/4 der Kursgebühr selbst!


Beispielrechnung mit Beispielsumme (variiert je nach Kursgebühr):

6.000€        Kursgebühr ca.

-   600€        Abzug für Kammercard 10 %

-2.700€        Abzug Aufstiegs-BAföG (Zuschuss) ca.

-1.350€        Abzug Darlehenserlass 50 % bei erfolgreicher Prüfung ca.

-1.300€        Abzug Aufstiegsfortbildungsprämie

     50€        Restbetrag

Teilnahmegebühr ohne Kammercard
€ 6900,00

Teilnahmegebühr mit Kammercard
€ 6210,00