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Nacken- und Rückenprobleme im Berufsalltag
Rückenschmerzen sind ein großes Problem in unserem Leben geworden, dabei haben insbesondere die Probleme im Nackenbereich zugenommen. Ursachen sind oftmals in einseitiger Belastung im Beruf, Fehlbelastungen, unzureichende Bewegung, aber auch der ständige Blick aufs Smartphone. In dieser Bildungszeit beschäftigen wir uns genauer mit den individuellen Ursachen ihrer Rückenproblematik. Sie lernen Ihren Körper in all seinen Bewegungsmöglichkeiten kennen, sowohl in der Theorie wie auch in der Praxis, u.a. mit Übungen aus dem Pilates.
Dozent:in
Kathleen Barberio
Voraussetzung:
Bitte bringen Sie Schreibzeug, ein kleines Handtuch und ein großes Handtuch mit.
Bitte bringen Sie Schreibzeug, ein kleines Handtuch und ein großes Handtuch mit.
Anerkennung:
Anerkennung Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes (BremBZG) vom 23. Dezember 1974, zuletzt geändert am 26.09.2017 (Brem. GBI. S.388). Sie gilt gemäß §10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996 (zuletzt geändert am 26.09.2017) anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.