/ Kursdetails
21030H25

Im Gleichgewicht mit Yoga und Meditation
Yoga-Retreat
Inhalt
Yoga ist eine wohltuende und entspannende Praxis, die den Körper, den Geist und die Seele ins Gleichgewicht bringt. In dieser Woche, laden wir mit täglichen Yoga- und Meditations- Einheiten, leere Batterien auf. Die Übungen werden in einem luftigen Seminarraum aber auch im Freien, in der erholsamen grünen Atmosphäre der weiten Wiesen praktiziert. Eine Woche für Dich, Kraft zu tanken und deine Mitte zu finden. Die Bildungszeit ist nicht anerkannt als Bildungsurlaub im Land Niedersachsen.
Dozent:in
Julia Kothe                
Voraussetzung:
Bitte bringen Sie bequeme (Sport-)Kleidung, Kissen, dicke Socken, Yogablock (o.ä., wie bspw. ein dickes Buch), und Schreibutensilien mit
Bitte bringen Sie bequeme (Sport-)Kleidung, Kissen, dicke Socken, Yogablock (o.ä., wie bspw. ein dickes Buch), und Schreibutensilien mit
Anerkennung:
Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.
Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.