Programm

Mit der Auszeichnung Weltnaturerbe sind einzigartige Ökosysteme vor unserer Haustür wie das Wattenmeer oder der Buchenwald auf eine Stufe gestellt mit dem Grand Canyon in den USA oder der Serengeti in Tansania. Laut UNESCO hat die Menschheit ein Anrecht auf Schutz und Erhalt ihrer Weltnaturdenkmäler. Aber: Beflügelt die weltweite Aufmerksamkeit als Weltnaturerbe nicht auch den Massentourismus und ist damit vor allem wirtschaftlich lukrativ? Oder wird Natur(erbe) am Ende zum Ausstellungsobjekt - das gar nicht mehr betreten werden darf?

Dozent:in

Markus Müller            

Anerkennung:

Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Teilnahmegebühr ohne Kammercard
€ 128,00

Teilnahmegebühr mit Kammercard
€ 115,00