Programm

Grundrechte gelten als Fundament demokratischer Gesellschaften. Doch wie sind sie entstanden? Welche Bedeutung haben sie heute? Wo liegen ihre Grenzen und Widersprüche? Diesen Fragen widmet sich die Bildungszeit „Grundrechte verstehen – Das Recht auf Wohnen zwischen Anspruch und Wirklichkeit“.
Im ersten Teil des Seminars beschäftigen wir uns mit der Geschichte, Funktion und aktuellen Bedeutung von Grund- und Menschenrechten. Dabei werden sowohl soziale als auch zivile Rechte betrachtet und in nationale wie globale Zusammenhänge eingeordnet. Gemeinsam diskutieren wir wissenschaftliche und politische Ansätze zur Verwirklichung dieser Rechte.
Im weiteren Verlauf richtet sich der Blick auf ein besonders aktuelles Thema: das Recht auf Wohnen. Ausgehend von der Situation in Bremen setzen wir uns mit Wohnungs- und Obdachlosigkeit auseinander und fragen, welche gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Herausforderungen damit verbunden sind.
Ein besonderer Höhepunkt der Bildungszeit ist eine Perspektivwechseltour durch Bremen mit der Zeitschrift der Straße. Gemeinsam mit Menschen, die eigene Erfahrungen mit Wohnungslosigkeit gemacht haben, erkunden wir die Stadt aus einer ungewohnten Perspektive und erhalten Einblicke in Lebensrealitäten, die im Alltag häufig unsichtbar bleiben. Geplant ist außerdem ein Besuch der Zentralen Fachstelle Wohnen im Land Bremen, um deren Arbeit und Unterstützungsangebote kennenzulernen.
Zum Abschluss des Seminars diskutieren wir in der Bremischen Bürgerschaft mit sozialpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen über politische Handlungsmöglichkeiten und aktuelle Herausforderungen rund um das Thema Wohnen.
Die Bildungszeit wird vom Zentrum für Arbeit und Politik der Universität Bremen in Kooperation mit der wisoak durchgeführt und verbindet wissenschaftliche Grundlagen, politische Diskussionen und unmittelbare Praxiseinblicke.

Dozent:in

Hendrik Kasper Schröder            

Anerkennung:

Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Teilnahmegebühr mit Kammercard
€ 115,00

Teilnahmegebühr ohne Kammercard
€ 128,00 Für diesen Kurs sind keine Dokumente vorhanden.