Programm

Die Weltlage ist nicht lustig. Selten waren wir in der Bundesrepublik so unsicher in Bezug auf die Zukunft wie gegenwärtig. Und doch kann man eine bekannte Redensart mit Recht etwas umformulieren: Der Humor stirbt zuletzt. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass alle Weltliteratur der Komik in schwierigen Zeiten entstanden ist: Till Eulenspiegel (ein deutscher Bestseller Anfang des 16. Jahrhunderts), Don Quijote (17. Jahrhundert) oder Der brave Soldat Schwejk (20. Jahrhundert), um nur einige zu nennen. Lachen ist das älteste und beste Mittel gegen Angst. Angst heißt Enge, und wer „vor Lachen platzt“, hat es nicht eng.
An aktuellen und älteren Beispielen wollen wir an diesem Wochenende die Kraft des Lachens erkunden. Dabei greifen wir auf unterschiedliche Literatur und Filmbeiträge zurück. Einige Fragen, die wir uns zu diesem Thema stellen wollen: Wie entsteht Lachen in der Evolution? Warum sagt man „trockener Humor“, wenn es von der lateinischen Wortherkunft her doch Flüssigkeit bedeutet? Sind die Deutschen humorlos? Wie kommt es zu diesem Vorurteil? Warum haben die Deutschen zwei Generationen lang über „Dinner for One“ gelacht? Kann man Humor lernen? Sind Witz und Humor verschiedene Sachen? Und „Mutterwitz“, also Schlagfertigkeit oder Pfiffigkeit? Wie erfindet man selber Witze?

Dozent:in

Rainer Stollmann            

Anerkennung:

Bildungszeit Bremen, Bildungsurlaub Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen:

Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Die Veranstaltung ist auch als Bildungsurlaub anerkannt in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Teilnahmegebühr ohne Kammercard (EZ)
€ 250,00

Teilnahmegebühr ohne Kammercard (DZ)
€ 215,00

Teilnahmegebühr mit Kammercard (EZ)
€ 225,00

Teilnahmegebühr mit Kammercard (DZ)
€ 195,00 Für diesen Kurs sind keine Dokumente vorhanden.