Programm

Bad Zwischenahn und das Ammerland einmal anders kennenlernen und wahrnehmen: durch persönliche Begegnungen, durch den fotografischen Blick:  Wir werden Land und Leute fotografieren und porträtieren. Dabei werden wir Überraschendes und Unvergessliches erleben. Wer oder was prägt eigentlich eine Region? Wie hat sich der Alltag der Menschen verändert, wie zeichnet sich die Zukunft ab?  

Für diese Bildungszeit brauchen Sie nur ein Werkzeug: eine Fotokamera, ob eingebaut im Handy oder als Fotoapparat. Grundlagen der Fotografie werden nicht vorausgesetzt. Wir werden die Bildungszeit zusammen gestalten, die besten Fotos gemeinsam auswählen und dann präsentieren, im Seminar, in der Bildungsstätte und im Digitalen.


Die Bildungszeit ist nicht anerkannt in Niedersachsen.

Dozent:in

Ilker Maga            

Anerkennung:

Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Bildungszeit Bremen:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Teilnahmegebühr ohne Kammercard (EZ)
€ 366,00

Teilnahmegebühr ohne Kammercard (DZ)
€ 310,00

Teilnahmegebühr mit Kammercard (EZ)
€ 330,00

Teilnahmegebühr mit Kammercard (DZ)
€ 280,00