Qualifizierung in der Kurzarbeit
Bundesagentur fördert Unternehmen, die zertifizierte Fortbildungsangebote für Kurzarbeiter nutzen. Individueller Zuschnitt möglich.
Das Konjunkturprogramm der Bundesregierung erlaubt, Zeiten mit rückläufiger Auftragslage durch Kurzarbeit zu überbrücken. Unternehmen, die diese Kurzarbeitsphasen sinnvoll nutzen wollen, können ihre Beschäftigten in dieser Zeit qualifizieren. Dafür gibt es Zuschüsse, wenn Qualifizierungsmaßnahmen genutzt werden, die – wie die der wisoak – zertifiziert sind.
Beispiele für zertifizierte Angebote der wisoak sind:
Wirtschaftsenglisch mit Cambridge-Prüfung BEC
Europäischer Computerführerschein ECDL
Büropraxistraining Bremen
Kaufmännische Trainingszentren Bremen-Nord und Bremerhaven
Modulare Qualifizierung im Bereich Mechatronik
Selbstlernzentren Bremen und Bremerhaven
Im Folgenden liefern wir Ihnen eine erste Übersicht über die Art und den Grad einer möglichen Förderung von Qualifizierungsangeboten in der Kurzarbeit. Dabei wird zwischen Maßnahmen für nichtqualifizierte und solchen für qualifizierte Arbeitnehmer unterschieden:
Weiterbildung gering qualifizierter Mitarbeiter/innen
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmer/innen ohne Berufsabschluss
- Arbeitnehmer/innen, die mindestens vier Jahre einer Tätigkeit nachgehen, für die sie keinen Berufsabschluss haben
Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen oder die Arbeitnehmer/innen hierfür teilqualifizieren
- Alle Maßnahmen müssen für die Weiterbildungsförderung nach dem SGB III zugelassen sein
In welcher Höhe werden die Weiterbildungskosten erstattet?
- Die Agentur erstattet die vollen Lehrgangskosten
- Es wird ein Zuschuss zu Fahrt- und Kinderbetreuungskosten gezahlt
Weiterbildung qualifizierter Mitarbeiter/innen
Wer wird gefördert?
- Arbeitnehmer/innen mit Berufsabschluss, die einer der Ausbildung entsprechenden Tätigkeit nachgehen
Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Maßnahmen, die den Arbeitnehmer/innen Kenntnisse vermitteln, die sie auch für andere Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt nutzen können
- Maßnahmen, die den Arbeitnehmer/innen arbeitsplatzbezogene Kenntnisse vermitteln
In welcher Höhe werden die Weiterbildungskosten erstattet?
- Die Agentur erstattet 25% bis 80 % der Lehrgangskosten, je nach Art der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Person des Arbeitnehmers
Wenn Unternehmen Kurzarbeitsphasen für Qualifizierungen nutzen, können sie 100 % der Sozialversicherungskosten beantragen.
Mögliche Themen für spezielle arbeitsplatzbezogene Angebote:
Kundenorientierung
Teamfähigkeit, Teamentwicklung
Kommunikation, Präsentation
Projektmanagement
Controlling
Wirtschaftsenglisch
Technisches Englisch
Office-Programme
Spezielle IT-Anwendungen
Wünschen Sie eine individuelle Beratung über Qualifizierungsangebote, die auf Ihr Unternehmen und seine Mitarbeiter zugeschnitten sind? Dann können Sie sich gerne jederzeit an folgende Ansprech- partnerinnen in der wisoak wenden:
Gabriele Kienert,
0421-4499-672
g.kienert(at)wisoak.de
Dr. Gabriele Wobbe-Sahm,
0421-44 99 - 612 und
0471-595-25
g.wobbe-sahm(at)wisoak.de
Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen erhalten Sie bei der Arbeitnehmerkammer Bremen:
Michaela Gröne, Referentin für Personalentwicklung,
0421-36301-912
groene(at)arbeitnehmerkammer.de
Hotline der Agentur für Arbeit: 01801-664466
Download wisoak-Flyer zu „Qualifizierung in der Kurzarbeit“

