Allgemeine Teilnahmebedingungen
Für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen der Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen gGmbH (wisoak) gelten – soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist – die nachfolgenden Bestimmungen:
§ 1 Anmeldebestätigung, Teilnahmevertrag
(1) Mit der Bestätigung einer Anmeldung kommt ein Teilnahmevertrag zustande und die wisoak ist verpflichtet, die Bildungsmaßnahme nach Maßgabe der Ankündigung durchzuführen.
(2) Eine Anmeldung wird in der Regel bestätigt, wenn
a) die von der wisoak für die betreffende Bildungsmaßnahme festgesetzten Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind,
b) eine von der wisoak für die betreffende Bildungsmaßnahme festgesetzte Mindesteilnehmerzahl nicht unterschritten und eine Höchstteilnehmerzahl nicht überschritten wird und
c) keine berechtigten Gründe der wisoak der Teilnahme entgegenstehen. Ein Rechtsanspruch auf die Bestätigung einer Anmeldung besteht nicht.
(3) Anmeldungen von Personen, die Mitglied der Arbeitnehmerkammer Bremen sind, werden bevorzugt vor Anmeldungen von nicht kammerzugehörigen Anmeldern.
(4) Zeitliche und örtliche Änderungen gegenüber der Ankündigung sind vorbehalten. Die wisoak kann von dem Teilnahmevertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist bzw. durch Rücktritte nach § 4 Absatz 1 wieder unterschritten wird.
§ 2 Teilnahmepreis
(1) Die Teilnahmepreise ergeben sich aus der Ankündigung der Maßnahme (Veranstaltungsplan, Teilnehmerunterlagen, Anmeldeformular) in Verbindung mit dem Teilnahmevertrag.
(2) Teilnahmepreise werden mit dem Abschluss des Teilnahmevertrages fällig, soweit nicht anders vereinbart.
(3) Wenn sich eine Bildungsmaßnahme über mehr als drei Monaten erstreckt, kann Ratenzahlung vereinbart werden, wenn der/die TeilnehmerIn eine entsprechende Einzugsermächtigung für die Raten erteilt. Die wisoak kann die Gewährung der Ratenzahlung generell oder im Einzelfall von Bedingungen und der Einhaltung von Auflagen abhängig machen.
§ 3 Probezeit, Kündigungsrecht seitens der wisoak
(1) Die wisoak kann den Teilnahmevertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z.B. bei
- Überschreiten der Höchstfehlzeit oder
- Nichtzahlung fälliger Teilnehmerpreise oder Prüfungsgebühren oder
- aufgrund mangelnder Leistungen der Teilnehmerin/des Teilnehmers
mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Im Fall der Kündigung nach Absatz 1 verringert sich der Teilnahmepreis entsprechend § 4 und § 5.
§ 4 Rücktrittsbestimmungen
(1) Der Rücktritt von einer Bildungsmaßnahme oder Prüfung vor deren Beginn bedarf der Schriftform.
(2) Kostenpflichtiger Rücktritt:
- Erfolgt bei Kursen, Wochenendseminaren, Tageskursen, Crash-Kursen, Exkursionen u. ä. der Rücktritt
* später als zwei Wochen bis zu einer Woche vor Beginn, ist eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20 % des Teilnahmeentgelts, jedoch höchstens in Höhe von 25,00 zu bezahlen oder
* später als eine Woche vor Beginn, so ist der Teilnahmepreis in voller Höhe zu bezahlen.
- Erfolgt bei Bildungsurlauben mit und ohne Unterbringung die Abmeldung später als zwei Wochen vor Beginn, ist der Teilnahmepreis in voller Höhe zu bezahlen.
- Erfolgt bei sonstigen Seminaren mit gesonderten schriftlichen Teilnahmeverträgen die Abmeldung später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, sind 10 % des Teilnahmepreises zu bezahlen, maximal 100,00 €.
(3) Für die erwähnten Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der wisoak maßgebend.
(4) Für einzelne Veranstaltungen können andere Bestimmungen gelten, die jeweils mit der Anmeldung bekannt gegeben werden.
§ 5 Kündigungsrecht seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin
bei laufenden Maßnahmen
(1) Ein/e TeilnehmerIn kann seine/ihre weitere Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, die sich über einen längeren Zeitraum als drei Monate erstreckt, unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Im Falle der Kündigung durch den/die Teilnehmer/in wird der Teilnahmepreis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist berechnet. Dies gilt nicht für Maßnahmen von kurzer Dauer wie Bildungsurlaube und Wochenendkurse.
§ 6 Unterrichtsausfall
(1) Erbringt die wisoak aus einem in ihren Risikobereich fallenden Grunde die Bildungsmaßnahme nicht, so entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmepreises.
(2) Erbringt die wisoak aus einem in ihren Risikobereich fallenden Grunde einen Teil der Bildungsmaßnahme nicht, so verringert sich der Teilnahmepreis um den Betrag, der dem nicht erbrachten Teil entspricht.
(3) Absatz 2 gilt nicht, soweit der nicht erbrachte Teil der Bildungsmaßnahme durch anderweitige Mehrleistungen ausgeglichen wird sowie im Umfang von dem/der TeilnehmerIn eingeräumten Gebührenermäßigungen. Weiter gilt dies nicht für Ausfälle von Unterrichtsstunden infolge und nach Abschluss einer Prüfung sowie für Unterrichtsstundenausfälle, die ohne die vorgenannten Ausfälle 10 % der Gesamtunterrichtsstundenzahl nicht übersteigen.
§ 7 Nutzung von Hotspots
Die wisoak ermöglicht den Teilnehmer/-in innen einen kostenlosen Hotspot. Hinsichtlich der Benutzung gelten die `Nutzungsbedingungen und Haftungsausschluss HOTSPOT`. Sie können den Service nur nutzen, wenn Sie sich ausdrücklich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklären. In jedem Fall sind die Teilnehmer/-innen durch die Inanspruchnahme des Hotspots an die Nutzungsbedingungen und den Haftungsausschluss gebunden.
§ 8 Haftung
(1) Die wisoak haftet für von ihr verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
(2) Der/die TeilnehmerIn hat Personen- und Sachschäden unverzüglich schriftlich unter Angabe des Hergangs der wisoak zu melden.
§ 9 Erlass / Gutschein
(1) In Härtefällen (z.B. unverschuldetes Unglück) kann die wisoak auf schriftlichen Antrag entscheiden, den Teilnahmepreis entweder
- durch Gutschein ganz oder teilweise zu erstatten oder
- ganz oder teilweise zu erlassen.
(2) Der Gutschein gilt für die Dauer von einem Jahr.
(3) Der Antrag ist spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten seit Eintritts des Härtefalls zu stellen.
§ 10 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung oder Nutzung von Teilnehmerdaten ist nach den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen der Zweckbestimmung des Teilnahmevertrages unter Beachtung des Datenschutzes zulässig. Bei Ermäßigungen für Inhaber einer KammerCard (Mitgliedsausweis der Arbeitnehmerkammer Bremen) ist die wisoak berechtigt, die Daten bezüglich der Kammerzugehörigkeit mit der Arbeitnehmerkammer Bremen abzugleichen.


