Neues Meister-Bafög
30,5% auf den Preis und die Prüfungsgebühr, 25% aufs Darlehen
Die Novelle des Aufstiegsfortbildungs-Förderungsgesetzes (AFBG) – auch „Meister-Bafög“ genannt – hat den Kreis der Begünstigten erweitert und den Umfang der Förderung mit Zuschüssen verbessert. Die Darlehensrückzahlung wurde attraktiv an den Erfolg gebunden. Es werden Teilnehmer/innen in Fortbildungen mit „rechtlich geregeltem Abschluss“ gefördert, wie z. B. angehende Fachwirte, Fachkaufleute, Staatlich geprüfte Betriebswirte und Geprüfte Betriebswirte. Bislang wurde die erste Fortbildung gefördert, aber nun ist die Förderung nicht mehr an die Reihenfolge der Lehrgänge gebunden. Wenn eine bestimmt Fortbildung die Voraussetzung für eine andere ist, sind beide förderungsfähig.
Jetzt können auch Schüler der Altenpflegeschulen gefördert werden, wenn eine Landesförderung nicht vorhanden ist. Auch ist die Bezuschussung für die Kinderbetreuung verbessert worden. Die neuen Förderbedingungen gelten für Lehrgänge und Lehrgangsabschnitte, die ab dem 01.07.09 begonnen haben.
Teilnehmer erhalten wie bisher 30,5 Prozent der Teilnahme- und Prüfungsgebühr. Bei Bedarf können sie zudem ein Darlehen in Anspruch nehmen. Beenden sie die Teilnahme mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung, bekommen sie zudem 25 Prozent dieses Darlehens erstattet. Damit steigt der Gesamtzuschuss bei Darlehensnutzung auf bis zu 47 Prozent. Hinzu kommen weitere Fördermöglichkeiten, z. B. für die Prüfungsvorbereitungszeit bei Vollzeitlehrgängen. Auch Migranten mit einer Bleibeperspektive kommen in den Förderkreis.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an folgende Ansprechpartnerin wenden:
Helga Fleischer
0421 4499-635
h.fleischer(at)wisoak.de
Antragsformulare und Informationen: www.meister-bafoeg.info
Aktuelle Informationen zu Meister-Bafög in Bremen und Niedersachsen (Stand: 12.9.2010), mit Ansprechpartnern
Produktinformation Meister-Bafög (Stand 01. November 2012) als PDF
Steuern sparen
Sie können in vielen Fällen ihre Aufwendungen für berufliche Fortbildungsmaßnahmen beim Finanzamt geltend machen und damit Steuern sparen.


