Bildungsurlaub
Die wisoak bietet in ihren Programmen der beruflichen, politischen und allgemeinen Bildung eine Vielzahl von Veranstaltungen an, die nach dem Bremischen Bildungsurlaubsgesetz als Bildungsurlaube anerkannt sind.
Wenn Sie spezifisch nach diesen Bildungsurlaubsveranstaltungen suchen wollen, gehen Sie bitte in der oberen Navigationsleiste auf den Menüpunkt "Programm" und lassen sich innerhalb des rechten Kastens "Veranstaltungssuche" mithilfe der Funktion "Veranstaltungsart" die Bildungsurlaube anzeigen.
NEU: Seit Sommer 2010 werden auch ein- und zweitägige Seminare für die berufliche Qualifizierung als Bildungsurlaub anerkannt
Jede Bremerin und jeder Bremer hat Anspruch auf Bildungsurlaub. Das gleiche gilt für alle auswärtigen Arbeitnehmer/innen, die in Bremen ihren Arbeitgeber haben. Im Rahmen der bisherigen Regelung mussten meistens mindestens fünf Tage im Stück genommen werden. - In der Folge wurde es für eine wachsende Gruppe von Beschäftigten schwieriger, ihren Anspruch auf Bildungsurlaub tatsächlich auch wahrzunehmen. Gleichzeitig aber wächst die Bedeutung von Bildung und Weiterbildung. - Lebenslanges Lernen ist keine bildungspolitische Utopie mehr, sondern Notwendigkeit des beruflichen Alltags. - Um flexibler auf den realen Bedarf an Weiterbildung reagieren und dabei zugleich betriebliche Belange besser berücksichtigen zu können, hat das Land Bremen das Bremische Bildungsurlaubsgesetz geändert. Künftig ist es auch möglich, sich an nur einem oder zwei Tagen weiterzubilden. Der Anspruch, bis zu zehn Tage Bildungsurlaub in zwei Jahren zu nehmen (siehe unten), bleibt davon unberührt. - Die wisoak hat auf diese Veränderung reagiert und zahlreiche ein- und zweitägige Seminare entwickelt, die Sie sich als Bildungsurlaub anerkennen lassen können. Selbstverständlich können diese Seminare auch als ›normale‹ Tagesveranstaltungen besucht werden.
Grundsätzliche Regeln für den Bildungsurlaub im Land Bremen:
Jede Bremerin und jeder Bremer kann an einem Bildungsurlaubsseminarteilnehmen. Das gleiche gilt für alle auswärtigen Arbeitnehmer/innen, die in Bremen ihren Arbeitgeber haben. Das Gesetz gewährt einen Anspruch von 10 Tagen in zwei Jahren. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber das normale Arbeitsentgelt weitergezahlt. *)- Bildungsurlaub dient der politischen, beruflichen und allgemeinenWeiterbildung (§ 1 Abs. BrBiUrlG).- Das Land Bremen fördert den Bildungsurlaub. Die wisoak bietet Ihneneine umfangreiche Palette von Bildungsurlaubsseminaren. Die Seminare sind in der Regel als 5-tägige Wochenseminare organisiert, seit 2010 sind auch 1- und 2-Tages-Veranstaltungen möglich (siehe oben).
Bildungsveranstaltungen müssen als Bildungsurlaub anerkannt sein. In unserem Veranstaltungsplan sind die Seminare mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet. Wenn es Probleme gibt, den Bildungsurlaubsanspruch wahrzunehmen: Der Bildungsurlaub zu dem von Ihnen beantragten Zeitpunkt kann abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer/innen, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer so frühzeitig wie möglich, in der Regel innerhalb einer Woche, mitzuteilen, ob Bildungsurlaub gewährt wird (§ 7 Abs. 1BrBiUrlG). Nutzen Sie Ihr Recht auf Bildungsurlaub. Sollte es mit Ihrem Arbeitgeber Probleme geben, wenden Sie sich an die Rechtsberatung der Arbeitnehmerkammer (Tel. 36 30 129).
*) Nach diesem Gesetz haben Beamte und Richter keinen Anspruch. Teilnehmen können sie aber auch, da es entsprechende Gleichstellungsregelungen gibt. Auch Interessent/innen aus Niedersachsen können Bildungsurlaub in Bremen machen. Viele unserer Seminare sind auch in Niedersachsen als Bildungsurlaub anerkannt.
Gesetzliche Grundlage:
Bremisches Bildungsurlaubsgesetz (PDF)

